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   LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10   

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LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10 (https://dejure.org/2010,11347)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.10.2010 - 12 Sa 872/10 (https://dejure.org/2010,11347)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 12 Sa 872/10 (https://dejure.org/2010,11347)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung; Betriebsstillegung; Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG; § 613 a BGB
    Kündigung; Betriebsstillegung; Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung und Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung und Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung und Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Das Gestaltungsrecht der Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 -, juris Rn. 20).

    D. h. in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG, Urteil vom 13.02.2008, a. a. O., Rn. 21).

    Vielmehr entfällt die Grundlage für die Kündigung (BAG, Urteil vom 13.02.2008, a. a. O., Rn. 22).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG, Urteil vom 13.02.2008, a. a. O., Rn. 23).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 19; Urteil vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 -, juris Rn. 57; Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 -, juris Rn. 33).

    Die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrags (§ 242 BGB) konkretisiert die Pflicht, auf die berechtigen Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 21).

    Einen Wiedereinstellungsanspruch bei einer Änderung der Verhältnisse nach Ablauf der Kündigungsfrist hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn der Betriebsübergang zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufs der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufs des Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 24; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, juris Rn. 23).

  • ArbG Köln, 18.02.2010 - 8 Ca 1377/09

    Eine Kündigung bei bevorstehender endgültiger Aufgabe des betrieblichen

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2010 (Az. 8 Ca 1377/09) wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 18.02.2010 (8 Ca 1377/09) die Klage vollumfänglich abgewiesen und seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass die Kündigung des Beklagten zu 1) aufgrund der beschlossenen Betriebsstilllegung gerechtfertigt sei.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2010 (Az.: 8 Ca 1377/09).

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Zudem scheidet ein Wiedereinstellungsanspruch auch deshalb aus, weil nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist anlässlich einer insolvenzbedingten Kündigung keinen Wiedereinstellungsanspruch begründet (BAG, Urteil vom 28.10.2004 - 8 AZR 199/04 -, juris Rn. 28; BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 198/03).

    Aus Artikel 3 und 4 dieser Richtlinie ließe sich kein über die Kündigungsfrist hinausgehender Wiedereinstellungsanspruch ableiten (BAG, Urteil vom 28.10.2004 - 8 AZR 199/04 -, juris Rn. 30).

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Abgeschlossen ist die Stilllegung dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind (BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 -, juris Rn. 32).

    Die Veräußerung des Betriebs allein stellt keine Stilllegung dar, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet (BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 -, juris Rn. 32).

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung für den Fall vor, dass sich eine Chance bietet, und gelingt dann später doch noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG, Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 -, juris Rn. 24).

    Zwar hat grundsätzlich der Arbeitgeber das Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse zu beweisen (BAG, Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 -, juris Rn. 27), die vorliegend eine Stilllegungsentscheidung des Arbeitgebers voraussetzen.

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Zwar spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht (BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 -, juris Rn. 31); von einer alsbaldigen Wiedereröffnung kann vorliegend jedoch nicht die Rede sein, nachdem das Lokal über neun Monate geschlossen war.

    Die Kündigung aller Arbeitnehmer ist nämlich in der Regel ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Betrieb stillgelegt wird (BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 -, juris Rn. 37).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Dies nämlich erlaubt bereits dem Erwerber, die Produktionsfaktoren in ihrer Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zu nutzen, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (zum Ganzen: BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 -, juris Rn. 20 f.).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Einen Wiedereinstellungsanspruch bei einer Änderung der Verhältnisse nach Ablauf der Kündigungsfrist hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn der Betriebsübergang zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufs der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufs des Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 24; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, juris Rn. 23).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11.09.1997 (8 AZR 555/95, juris Rn. 22) ausgeführt, dass bereits eine sechsmonatige Betriebsruhe bei einer Gaststätte wirtschaftlich nicht unerheblich zu bewerten sei, gerade wenn die Besucher in einem von zahlreichen weiteren Gaststätten geprägten Stadtteil einer Großstadt auf andere Lokale hätten ausweichen können.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

  • EuGH, 12.03.1998 - C-319/94

    Dethier Équipement

  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • EuGH, 12.12.1995 - C-319/93

    Dijkstra u.a. / Friesland (Frico Domo) Coöperatie u.a.

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZB 36/09

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

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